Ich habe zwar keinen separaten Wartebereich, da meine Praxis jedoch ausschließlich auf Terminbasis arbeitet, musst du bei mir auf das Warten verzichten. 😊
Die Beratung und das Coaching sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und werden somit privat in Rechnung gestellt.
Durch Anerkennung beim KJA LandshutLandkönnen Einzelfallleistungen für eine Lerntherapie beim Jugendamt abgerechnet werden, wenn § 35a SGB VII erfüllt ist.