Lerntherapie


Lerntherapie     


Anerkannte Legasthenie & Dyskalkulie Therapeutin durch das Kreisjugendamt Landkreis Landshut

Die Lerntherapie ist eine spezielle pädagogische Unterstützung, die darauf abzielt, Kindern mit Lernschwierigkeiten oder Lernstörungen zu helfen. Sie basiert auf individuellen Bedürfnissen und zielt darauf ab, die Lernfähigkeiten eures Kindes zu verbessern und sein Selbstvertrauen zu stärken. Die Lerntherapie kann bei verschiedenen Herausforderungen eingesetzt werden, wie beispielsweise bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten, Dyskalkulie/Rechenschwäche oder Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS).


In der Lerntherapie arbeite ich eng mit eurem Kind zusammen. Ich erstelle einen individuellen Förderplan, der auf die spezifischen Bedürfnisse und Stärken eures Kindes zugeschnitten ist. In den Einheiten werden verschiedene Lernstrategien und -techniken eingesetzt, um das Lernen effektiver und angenehmer zu gestalten. Die Lerntherapie findet im Einzelsetting statt.




Die Lerntherapie bietet einige Vorteile für euer Kind:


  • Individuelle Unterstützung: euer Kind erhält eine individuelle Betreuung, die auf seine spezifischen Schwierigkeiten und Stärken

          eingeht.


  • Verbesserung der Lernfähigkeiten: durch gezielte Übungen und Techniken werden die grundlegenden Lernfähigkeiten eures 

         Kindes gestärkt, was sich positiv auf seine schulischen Leistungen auswirkt.


  • Steigerung des Selbstvertrauens: die Lerntherapie fördert das Selbstvertrauen und das Selbstwertgefühl eures Kindes, da es

        Fortschritte erzielt und lernt, mit Herausforderungen umzugehen.


  • Förderung der Motivation: euer Kind wird lernen, dass Lernen Spaß machen kann und dass es durch seine Anstrengungen

        Erfolge erzielen kann. Dies kann die Motivation steigern und die Bereitschaft, sich neuen Herausforderungen zu stellen, fördern.


  • Unterstützung im Schulalltag: die erworbenen Lernstrategien/-techniken können eurem Kind helfen, besser mit schulischen

        Anforderungen umzugehen und seine schulischen Leistungen zu verbessern.



Bitte denkt daran, dass die Lerntherapie Zeit und Engagement erfordert, sowohl von eurem Kind als auch von euch als Eltern. Die Zusammenarbeit mit mir und die Umsetzung der erlernten Techniken zu Hause sind entscheidend für den Erfolg.




Die Gesamtdauer einer Lerntherapie kann nicht im Voraus festgelegt werden, da die Voraussetzungen bei jedem Kind unterschiedlich sind.


Normalerweise findet einmal pro Woche eine Sitzung von 50 Minuten statt. Während der Schulferien wird keine Therapie durchgeführt. Die meisten Eltern tragen die Kosten selbst, in manchen Fällens sind diese oft steuerlich absetzbar. Ähnlich wie Ärzte, Psychotherapeuten oder Lehrer unterliege auch ich der Schweigepflicht. Ich nehme nur Kontakt zu den Lehrern oder Ärzten eures Kindes auf, wenn ihr mich von der Schweigepflicht entbindet.


Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch das Jugendamt von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Daher empfehle ich, direkt mit dem örtlichen Jugendamt Kontakt aufzunehmen, um Informationen über den konkreten Prozess und die erforderlichen Schritte für einen Antrag auf Kostenübernahme zu erhalten.


Wenn euer Kind nachweislich unter einer Lese-Rechtschreibstörung, isolierten Lesestörung oder isolierten Rechtschreibstörung usw.  leidet, übernimmt das Jugendamt der Stadt oder des Landkreises Landshut unter bestimmten Umständen die Kosten einer Lerntherapie bei mir. Ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder ein spezialisierter Kinder-/Jugendpsychotherapeut stellt fest, ob die Bedingungen dafür erfüllt sind. Auch ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) kann entsprechende Untersuchungen durchführen, um ein umfassendes Bild von der Situation eures Kindes zu erhalten. Eine körperliche Untersuchung und die Überprüfung der Konzentration können ebenfalls hilfreiche Hinweise liefern.




Es ist möglich, beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Dieser hat Aussicht auf Bewilligung, wenn in einem fachärztlichen Gutachten festgestellt wird, dass dein Kind als Folge einer Legasthenie/Dyskalkulie psychische Probleme hat, also an einer sogenannten „Sekundärproblematik” (Folgeprobleme) leidet. Wenn als Folge, deinem Kind eine „seelische Behinderung” gemäß §35a SGB VIII droht oder diese bereits eingetreten ist, habt ihr als Eltern unter Umständen Anspruch auf Kostenübernahme für die Therapiestunden durch das Jugendamt. Die Antragstellung muss vor dem Beginn einer Lerntherapie bei mir erfolgen.



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